Rechtliches zum Umgang mit Waffen und Waffengesetz (WaffG) Altersvorschriften nach Waffenrecht (§ 27 Abs. 3 und 4 WaffG) und Sportordnung (Regel 0.7.4) Alterserfordernisse für das Schießen Alter Waffenart zusätzliches Erfordernis ab 7 Jahre Lichtpunktgewehr keines ab 12 Jahre Luftgewehr, Luftpistole schriftliches Einverständnis oder Anwesenheit des Sorgeberechtigten + Aufsichtsperson mit gültigerJugendbasislizenz … Rechtsgrundlagen weiterlesen
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